Zusatzleistungsgesetz – Ja zum fairen Ausgleich
AHV und IV Bezüger/-innen haben schweizweit Anspruch auf Zusatzleistungen, wenn die Rente den Grundbedarf nicht deckt. Dadurch verbessert sich die finanzielle Situation der Menschen mit AHV/IV, die in bescheidenen Verhältnissen leben. Dieser Anspruch ist in übergeordnetem Recht geregelt. Während zum Beispiel im Kanton Thurgau die Zusatzleistungen zu 100% von Kanton und Bund finanziert werden, bezahlen im Kanton Zürich aktuell die Gemeinden 56% dieser Zusatzleistungen. Aufgrund von sozio-ökonomischen Faktoren, welche die Gemeinden nicht beeinflussen können, haben Zürcher Gemeinden wie Wald, Dietlikon oder Winterthur sehr hohe Zusatzleistungskosten zu tragen.
Am 27. September 2020 stimmen wir über die Änderung des Zusatzleistungsgesetzes ab. Damit wird bewirkt, dass Kanton und Bund neu 70% der Kosten der AHV/IV-Zusatzleistungen bezahlen. Dies entlastet alle Gemeinden im Kanton. In Winterthur wird die Entlastung auf jährlich 15 Millionen Franken geschätzt. Es ist richtig, die Stadt und alle Gemeinden im Kanton von den Zusatzleistungs-Kosten, die sie nicht selbst beeinflussen können, teilweise zu entlasten.
In Winterthur gibt es Alters- und Invalidenwohnungen, Altersheime und betreute Wohneinrichtungen. Diese Angebote sind wichtig, damit Menschen bis ins hohe Alter in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Bei der jetzigen Gesetzeslage könnten Gemeinden dazu verleitet werden, auf Investitionen in günstigen Wohnraum oder Alterswohnungen zu verzichten. Mit der Änderung des Zusatzleistungsgesetzes können solche Entwicklungen verhindert werden.
Die vorliegende Vorlage nahm einen langen Weg durch die politischen Instanzen. Es liegt der Stimmbevölkerung nun ein breit abgestützter Kompromiss vor, welcher auch in Winterthur von einer breiten Parteien-Allianz getragen wird. Bund, Kanton und die Gemeinden tragen die Kosten der Zusatzleistung für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner durch den neuen Finanzierungsschlüssel solidarischer, dadurch wird die Finanzierung der Zusatzleistungs-Kosten fairer.
Die Winterthurer Parteien AL, CVP, EVP, FDP, GLP, Grüne und SP setzen sich in einem gemeinsamen Komitee für ein Ja zu einem fairen Ausgleich ein.
Für Rückfragen:
Andreas Geering, Gemeinderat CVP Winterthur, Tel. 076 538 36 09
Daniela Roth-Nater, Gemeinderätin EVP Winterthur, Tel. 076 824 84 05
Urs Bänziger, Gemeinderat FDP Winterthur, Tel. 078 908 72 45
Katrin Cometta, Kantonsrätin GLP Winterthur, Tel. 078 680 11 69
Christian Griesser, Gemeinderat Grüne Winterthur, Tel. 079 637 51 08
Beatrice Helbling, Gemeinderätin SP Winterthur, Tel. 078 681 42 79