SP wird bis am Schluss für Tieflohnbetroffene kämpfen

Das Verwaltungsgericht hat heute die Beschwerde des Gewerbeverbands gegen demokratisch beschlossene Mindestlöhne in Zürich und Winterthur gutgeheissen. Der fragwürdige Entscheid muss nun ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Am 18. Juni 2023 stimmten fast 65% Prozent der Winterthurer:innen der Initiative zum Mindestlohn zu, die von SP, Gewerkschaften und Hilfswerken gemeinsam lanciert wurde. Gemäss Volksentscheid haben alle Beschäftigten in der Stadt Winterthur künftig Anspruch auf einen Mindestlohn von 23.00 Franken in der Stunde.

 

Nach der vernichtenden Niederlage bei der Volksabstimmung reichte der Gewerbeverband einen Rekurs gegen die Einführung des demokratisch beschlossenen Mindestlohns ein – und blockierte damit nicht nur die Umsetzung des Volksentscheids, sondern auch die dringend nötigen Lohnerhöhungen für die 3’600 Tieflohnbetroffenen, wovon 65% Frauen sind, in der Stadt Winterthur. Nachdem der Bezirksrat den Rekurs ablehnte, wurde er nun vom Verwaltungsgericht gutgeheissen.

 

Ist das das «Weihnachtsgeschenk» des Gewerbeverbands für Tieflohnbetroffene?

 

Die SP ist enttäuscht darüber, dass sich mit dem heutigen Entscheid die Einführung des Mindestlohns weiter verzögert und fordert, dass die Stadt den Entscheid ans Bundesgericht weiterzieht.

 

SP-Parlamentarierin Olivia Staub sagt: «Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist völlig unverständlich und ein Schlag in die Magengrube von etwa 3600 Tieflohnbetroffenen der Stadt Winterthur. Zwei verschiedene Rechtsgutachten sowie eine Minderheit des Verwaltungsgerichtes sagen aus, dass kommunale Mindestlöhne im Kanton Zürich zulässig sind. Wir werden bis am Schluss dafür kämpfen, dass die Menschen, die jeden Tag in der Stadt Winterthur chrampfen, endlich einen fairen Mindestlohn erhalten. Darum muss nun das Bundesgericht entscheiden.»

 

Co-Fraktionspräsidentin Maria Sorgo, Stadtparlament Winterthur, ergänzt: «3’600 Tieflohnbetroffene, die für die Weihnachtsgeschenke ihrer Kinder jeden Franken umdrehen müssen, erfahren nun kurz vor den Festtagen, dass sie wegen dem Gewerbeverband die bescheidene Lohnerhöhung immer noch nicht erhalten. Ich finde das einfach nur gschämig, ich kann es nicht anders sagen.»

 

Der SP-Co Präsident Markus Steiner fragt sich zudem, welches Bild es abgibt, dass der Gewerbeverband so vehement gegen eine Lohnerhöhung für die Ärmsten kämpft. SP-Co-Präsidentin Franziska Tschirky Feratovic ergänzt: «Der Rekurs zeigt, dass dem Gewerbeverband zum Beispiel die grossen Reinigungsfirmen oder Fastfoodketten am Herzen liegen, und sie deren Gewinnsteigerung kompromisslos über das Wohl der Ärmsten stellen. Das ist beschämend und traurig.»

 

Städtische Bevölkerung wird immer stärker bevormundet

 

Der Entscheid reiht sich ein in eine ganze Reihe von Entscheiden, mit welchen die rechtskonservativen Parteien und ihre Verbündeten versuchen, die städtische Bevölkerung immer stärker zu bevormunden. SP-Parlamentarierin Olivia Staub sagt dazu: «Dem Föderalismus wird offensichtlich nur dann Rechnung getragen, wenn er den bürgerlichen Verbänden nützt. Das haben wir schon mit der Verwehrung der Möglichkeit zur Einführung eines Ausländer:innenstimmrechts auf kommunaler Ebene durch den Kantonsrat miterleben müssen. Diese kantonale Bevormundung ist undemokratisch.»

Weitere Auskünfte
Franziska Tschirky, Co-Präsidentin SP Winterthur, franziska.tschirky@spwinti.ch, 076 347 87 58

Markus Steiner, Co-Präsident SP Winterthur & Stadtparlamentarier, markus.steiner@spwinti.ch, 078 665 58 47