Bezirksrat lehnt Rekurse gegen Mindestlohn ab
Der Bezirksrat lehnt die Rekurse gegen die Einführung des kommunalen Mindestlohnes ab. Nun muss der Volksentscheid zügig umgesetzt werden. Die Betroffenen sollen endlich von den dringend nötigen Lohnerhöhungen profitieren können.
Am 18. Juni 2023 haben fast 70 Prozent der Stadtzüricher:innen den Gegenvorschlag zur Mindestlohn-Initiative angenommen. Damit haben Beschäftigte in der Stadt Zürich künftig Anspruch auf einen Mindestlohn von 23.90 Franken in der Stunde.
Der Gewerbeverband reichte daraufhin einen Rekurs gegen die Einführung des beschlossenen Mindestlohns ein – und blockierte damit nicht nur die Umsetzung des Volksentscheids, sondern auch die dringend nötigen Lohnerhöhungen für die Betroffenen. Diesen Rekurs hat der Bezirksrat nun am Montag abgelehnt.
Oliver Heimgartner, Co-Präsident der SP Stadt Zürich, zeigt sich von diesem Entscheid erfreut, wenn auch nicht überrascht: «Dem Gewerbeverband ging es mit diesem chancenlosen Rekurs von Anfang an nur um eine Verzögerung: Die Lohndumping-Betriebe sollten nochmals zwei bis drei Jahre auf dem Buckel der Tieflohnbeziehenden ihre Gewinne machen können. Dem hat der Bezirksrat heute zu Recht eine Absage erteilt.»
Die SP fordert den Gewerbeverband dazu auf, die Einführung des kommunalen Mindestlohns nicht weiter mit fragwürdigen Rekursen zu verzögern. Die rund 17’000 Tieflohnbetroffenen in der Stadt Zürich sind dringend auf die Einführung des demokratisch beschlossenen Mindestlohnes angewiesen.